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05/2023 - Einkommensteuer

Wann können Gebäude nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden?

In engen Grenzen haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, von den typisierten AfA-Sätzen abzuweichen und eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen, so dass sich die Abschreibung beschleunigen lässt. Das Bundesfinanzministerium hat dargelegt, wann die Finanzämter eine verkürzte Nutzungsdauer akzeptieren.
05/2023 - Buchhaltung & Abschlüsse

Reform des Personengesellschaftsrechts greift ab 2024

Am 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Testen Sie jetzt Ihr Wissen zu dieser Reform!
05/2023 - Lohnbuchhaltung

Betriebsfeiern bei der Lohnsteuer richtig würdigen

Betriebsveranstaltungen: Testen Sie Ihr Wissen zu der Frage, wann bei Firmenfeiern für Arbeitnehmer kein Arbeitslohn entsteht!
05/2023 - Kanzleimanagement

Warum ist es sinnvoll, Arbeitsprozesse zu vereinheitlichen?

Durch einen vereinheitlichten Arbeitsprozess bearbeitet jeder innerhalb der Kanzlei Vorgänge so, wie es vorher festgelegt wurde. Testen Sie jetzt Ihr Wissen zu diesem Bereich der Standardisierung!
05/2023 - Einkommensteuer

Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Das BMF hat mit Schreiben vom 22.02.2023 (Az. IV C 3 - S 2196/22/10006 :005) zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG Stellung genommen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen zu dieser Thematik!
05/2023 - Einkommensteuer

Steuererklärungen 2022: Wie werden Unterhaltsleistungen berücksichtigt?

Bei der steuermindernden Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen hat sich einiges geändert. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
05/2023 - Buchungsfall des Monats

Abbruchkosten: Wie die Zugangsbewertung eines Neubaus aussieht

Wenn ein Gebäude zeitnah nach der Anschaffung des bebauten Grundstücks abgebrochen wird, um einen Neubau zu errichten, stellt sich die Frage, mit welchem Wert die Zugangsbewertung des neuen Gebäudes zu erfolgen hat.
05/2023 - Umsatzsteuer

Welche Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen unterliegen dem Nullsteuersatz?

Erträge aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind ab 2022 in der Einkommensteuer steuerfrei gestellt. In Bezug auf die Umsatzsteuer wurden die Karten bei den PV-Anlagen mit Wirkung ab 2023 neu gemischt. Für die Lieferung einer PV-Anlage fällt seit dem 01.01.2023 keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf einem Wohngebäude oder in dessen Nähe installiert wird. Testen Sie jetzt Ihr Wissen zum neuen Nullsteuersatz!