26.5 Einzelfälle

Autor: Stümpfig

26.5.1 Darlehensverträge

26.15

Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen hat das BMF mit Schreiben vom 23.12.20101) aufgrund verschiedener Urteile des BFH Stellung genommen. Insbesondere die Aussagen zur Beurteilung des Fremdvergleichs sind auch im Verhältnis Kapitalgesellschaft zu "nahem Angehörigen" zu beachten. Danach ist Vergleichsmaßstab grundsätzlich die Vertragsgestaltung, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten üblich sind. Hierzu hat der BFH2) ergänzend ausgeführt, dass, wenn die Darlehensverträge auch dem Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage dienen, ergänzend auch Vereinbarungen aus dem Bereich der Geldanlage zu berücksichtigen sind. Dies kann sich insbesondere in der zu vereinbarenden Höhe des Zinssatzes auswirken. Dieser Auffassung hat sich das BMF angeschlossen.3)

26.16

Beispiel

wobei das Erfordernis der ausreichenden Besicherung ggf. durch einen konkreten Fremdvergleich im jeweiligen Einzelfall überlagert werden kann und damit nicht in jedem Einzelfall erforderlich sein dürfte.