Ablehnung des Antrags der hessischen Landesregierung gegen den Bund auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Unterstüzung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Bologna-Reformen ohne Beteiligung der Länder
BVerfG, Beschluß vom 12.04.2005 - Aktenzeichen 2 BvQ 6/05
DRsp Nr. 2005/8252
Ablehnung des Antrags der hessischen Landesregierung gegen den Bund auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Unterstüzung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Bologna-Reformen ohne Beteiligung der Länder
Normenkette:
BVerfGG § 32 Abs. 1 ;
Gründe:
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