BVerfG - Beschluß vom 12.04.2005
2 BvQ 6/05
Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerfGE 112, 321
NJW 2005, 2450
NVwZ 2005, 800

Ablehnung des Antrags der hessischen Landesregierung gegen den Bund auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Unterstüzung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Bologna-Reformen ohne Beteiligung der Länder

BVerfG, Beschluß vom 12.04.2005 - Aktenzeichen 2 BvQ 6/05

DRsp Nr. 2005/8252

Ablehnung des Antrags der hessischen Landesregierung gegen den Bund auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufbau eines Kompetenzzentrums zur Unterstüzung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Bologna-Reformen ohne Beteiligung der Länder

Normenkette:

BVerfGG § 32 Abs. 1 ;

Gründe: