SG Freiburg, vom 14.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 EG 5023/13
Anspruch auf ElterngeldRechtmäßigkeit der Berücksichtigung fiktiver Sozialabgaben für Einkünfte aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit
BSG, Urteil vom 29.06.2017 - Aktenzeichen B 10 EG 4/16 R
DRsp Nr. 2017/15598
Anspruch auf ElterngeldRechtmäßigkeit der Berücksichtigung fiktiver Sozialabgaben für Einkünfte aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit
Bei der Ermittlung des elterngeldrechtlich relevanten Einkommens sind auch bei Einnahmen aus geringfügigen selbstständigen Tätigkeiten pauschale Abzüge für Sozialabgaben in Ansatz zu bringen.
1, Als Abzüge für Sozialabgaben sind Beträge für die gesetzliche Sozialversicherung oder für eine vergleichbare Einrichtung sowie für die Arbeitsförderung zu berücksichtigen.2, Die Abzüge für Sozialabgaben werden einheitlich für Einkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit anhand von Beitragssatzpauschalen ermittelt, die von § 2f Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 3BEEG näher bestimmt werden.3. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben ist die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der Einnahmen nach § 2cBEEG und der Gewinneinkünfte nach § 2dBEEG.4. Lediglich Einnahmen aus Beschäftigungen i.S. des § 8, des § 8a oder des § 20 Abs. 3 S. 1 SGB IV werden nicht berücksichtigt.
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