Für die X-GmbH wurde zum 31.12.01 ein Verlustvortrag von 3 Mio. € gesondert festgestellt (§ 10d Abs. 4 Satz 1 EStG). Im Jahr 02 erzielt die X-GmbH ein positives Einkommen (vor Verlustabzug) von 750.000 € und in 03 von 1,5 Mio. €.
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