Autor: Kersten |
Auswirkungen beim Gesellschafter ergeben sich aufgrund des Trennungsprinzips bei der Körperschaftsteuer zunächst nicht. Lediglich mittelbar steht dem Gesellschafter durch die zusätzlichen Steuerbelastungen der Gesellschaft wegen der Beschränkung des Verlustabzugs weniger Ausschüttungspotential zur Verfügung.
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