BGH - Beschluß vom 26.11.2007
II ZR 161/06
Normen:
BGB § 611 § 812 Abs. 1 ; GmbHG § 43 Abs. 2 ; EStG § 38 ;
Fundstellen:
BB 2008, 241
BGHReport 2008, 294
DB 2008, 50
GmbHR 2008, 144
MDR 2008, 216
NJW-RR 2008, 484
NZG 2008, 104
WM 2008, 71
ZIP 2008, 117
ZInsO 2008, 38
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 23.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 24 U 83/05
LG Darmstadt, vom 12.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 216/04

Umfang des Rückzahlungsanspruchs der GmbH gegen ihren Geschäftsführer wegen einer nicht geschuldeten Vergütung

BGH, Beschluß vom 26.11.2007 - Aktenzeichen II ZR 161/06

DRsp Nr. 2008/71

Umfang des Rückzahlungsanspruchs der GmbH gegen ihren Geschäftsführer wegen einer nicht geschuldeten Vergütung

»a) Der Anspruch der GmbH gegen ihren Geschäftsführer auf Rückzahlung einer nicht geschuldeten Vergütung umfasst auch die abgeführte Lohnsteuer.b) Der Geschäftsführer haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG, wenn er darauf hinwirkt, sich eine ihm nach dem Anstellungsvertrag nicht zustehende Vergütung von der Gesellschaft anweisen zu lassen.«

Normenkette:

BGB § 611 § 812 Abs. 1 ; GmbHG § 43 Abs. 2 ; EStG § 38 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten ist begründet und führt gemäß § 544 Abs. 7 ZPO unter Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist, zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.