BGH - Urteil vom 03.11.2003
II ZR 158/01
Normen:
BGB § 611 ; GmbHG § 38 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHReport 2004, 166
DStR 2003, 2174
GmbHR 2003, 57
GmbHR 2004, 57
NJW-RR 2004, 540
NZG 2004, 90
ZIP 2004, 461
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,

Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH

BGH, Urteil vom 03.11.2003 - Aktenzeichen II ZR 158/01

DRsp Nr. 2003/14667

Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH

Die ordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH bedarf mit Rücksicht auf seine Vertrauensstellung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft mit Unternehmerfunktion keines sie rechtfertigenden Grundes. Sie ist, sofern ihre formellen Voraussetzungen erfüllt sind, auch dann wirksam, wenn sie sich auf keinen anderen Grund als den Willen des kündigungsberechtigten Organs stützen kann. Die der Kündigung zugrunde liegenden Motive sind dabei ohne Bedeutung.

Normenkette:

BGB § 611 ; GmbHG § 38 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, gegen die ordentliche Kündigung seines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages durch die Beklagte.

Jener Vertrag war mit Wirkung ab 1. März 1994 auf zwei Jahre fest abgeschlossen worden und verlängerte sich, sofern er nicht sechs Monate vor Ablauf gekündigt wurde, um jeweils ein Jahr.