34.2 Brennpunkte der Grunderwerbsteuerreform 2021

Autor: Broemel, Mörwald

34.2.1 Reformkontext und Relevanz für die Kapitalgesellschaft

34.36

Zum 01.07.2021 ist eine Reform des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft getreten, deren Ziel es ist, das Grunderwerbsteuerrecht im Bereich der Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften (sog. "Share Deals") zu verschärfen. Insbesondere für grundbesitzende Kapitalgesellschaften bringt das neue Recht erhöhte Komplexität und Belastungen mit sich.

34.37

Bislang wurde der Gesellschafterwechsel bei Kapitalgesellschaften, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, durch folgende Tatbestände grunderwerbsteuerlich erfasst:

§ 1 Abs. 3 GrEStG : Rechtsgeschäft, das auf die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand eines Erwerbers (Nr. 1) oder auf die Übertragung derart vereinigter Anteile (Nr. 3) gerichtet ist; wenn fehlend: tatsächliche Vereinigung oder Übergang vereinigter Anteile (Nr. 2 und 4)

§ 1 Abs. 3a GrEStG (subsidiär anwendbar, soweit eine Besteuerung nach § 1 Abs. 3 GrEStG nicht in Betracht kommt): Rechtsvorgang, der zum Innehaben einer "wirtschaftlichen Beteiligung" an einer Gesellschaft von mindestens 95 % führt