Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungskosten

Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden grundsätzlich über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts abgeschrieben, während Erhaltungsaufwendungen bereits im Jahr ihrer Entstehung steuerlich voll abzugsfähig sind. Dieses Merkblatt erklärt Ihren Mandanten, wie sie den Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von dem der Erhaltungsaufwendungen abgrenzen können, und worauf sie dabei achten müssen.