| Autor: Bolk |
Eine entscheidende Folge der Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft ist die steuerpflichtige Aufdeckung stiller Reserven aus Anlass der Veräußerung oder Entnahme. Im Zusammenhang mit der Veräußerung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) bzw. Einbringung nach §§
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