I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) - zwei Steuerberater - schlossen mit Wirkung zum 1. Januar 1981 einen Sozietätsvertrag. Gegenstand der Sozietät, im Vertrag als " BGB -Gesellschaft" bezeichnet, sollte die Fortführung der "Einzelsteuerpraxis" des Klägers zu 1 sein. Den Zweck der Sozietät sahen die beiden Kläger u.a. in der Bearbeitung gemeinsamer Steuerberatungs- und Treuhandobjekte, insbesondere bei den steuerbegünstigten Kapitalanlagen. Nach außen sollte ausschließlich der Kläger zu 1 auftreten. Das Ergebnis der Steuerberaterpraxis sollte den Klägern zu je 50 % zustehen.
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