BFH - Urteil vom 14.09.1994 (I R 12/94) - DRsp Nr. 1995/4410
BFH, Urteil vom 14.09.1994 - Aktenzeichen I R 12/94
DRsp Nr. 1995/4410
»1. Steuerrechtlich sind die durch Anwachsungen eintretenden Vermögensmehrungen wie eine Anteilsübertragung zu behandeln.2. § 18 Abs. 3EStG findet auch Anwendung, wenn ein Freiberufler einen "Teil" seines Mitunternehmeranteils an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft veräußert.3. In den unter Nr. 2 genannten Fällen ist die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit in dem bisherigen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit keine Voraussetzung für die Anwendung des § 18 Abs. 3EStG.«
Normenkette:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 18 Abs. 3 S. 1, § 34 Abs. 1, 2 Nr. 1 ;
Gründe:
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