Gesellschafter der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1, einer GmbH & Co. KG (KG), sind die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2, eine GmbH (GmbH) als allein geschäftsführungsberechtigte Komplementärin sowie zwei Kommanditisten, die zugleich als Gesellschafter-Geschäftsführer je zur Hälfte am Stammkapital der GmbH beteiligt sind; eine weitere Kommanditistin schied zum 1. Juli 1984 aus der KG aus.
Gegenstand der GmbH ist die Verwaltung von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der KG. Im Gesellschaftsvertrag der KG ist bestimmt, daß der GmbH ihre mit der Geschäftsführung für die KG erwachsenen Kosten erstattet und diese Aufwendungen im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand behandelt werden.
Testen Sie "Bilanzierung und Besteuerung der Personengesellschaft" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|