EStG § 4 Abs. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BB 2005, 1428
BB 2005, 649
BFH/NV 2005, 610
BFHE 208, 207
BStBl II 2005, 354
DB 2005, 806
DStRE 2005, 425
GmbHR 2004, 492
NZG 2006, 38
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 07.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 738/96
Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der Betriebsgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen - Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
BFH, Urteil vom 25.11.2004 - Aktenzeichen IV R 7/03
DRsp Nr. 2005/3454
Darlehen der Besitz-Personengesellschaft an Geschäftspartner der Betriebsgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen - Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
»1. Gewährt die Besitz-Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft, die Geschäftspartner der Betriebs-GmbH ist, ein Darlehen, ist dieses grundsätzlich dem notwendigen Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft zuzuordnen. Das gilt auch, wenn ein Besitz-Personengesellschafter an der Darlehensnehmerin beteiligt ist, es sei denn, der Vorgang ist als verdeckte Einlage zu werten.2. Anteile des Besitz-Personengesellschafters an einer Kapitalgesellschaft, die mit der Betriebsgesellschaft in einer für diese vorteilhaften und nicht nur kurzfristigen Geschäftsbeziehung steht, sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des Besitz-Personengesellschafters.«
Normenkette:
EStG § 4 Abs. 1 § 6 Abs. 1 Nr. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Gründe:
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