Einbringen von Grundstücken in eine personenidentische GbR - Schuldzinsen als Werbungskosten - Klagebefugnis bei GbR hinsichtlich von Bescheiden über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
BFH, Urteil vom 06.10.2004 - Aktenzeichen IX R 68/01
DRsp Nr. 2004/18157
Einbringen von Grundstücken in eine personenidentische GbR - Schuldzinsen als Werbungskosten - Klagebefugnis bei GbR hinsichtlich von Bescheiden über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
»1. Bringen Bruchteilseigentümer Grundstücke zu unveränderten Anteilen in eine personenidentische Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Vermietungseinkünften ein, liegt steuerrechtlich kein Anschaffungsvorgang vor, weil die Gesellschafter gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 2AO 1977 weiterhin im bisherigen Umfang als Bruchteilseigentümer der Grundstücke anzusehen sind.2. Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie für ein Darlehen gezahlt worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften verwendet worden ist.«