Ermittlung der Vorbesitzzeit i.S.d. § 6 b EStG bei Personengesellschaften
BFH, vom 26.05.1994 - Aktenzeichen IV R 77/92
DRsp Nr. 1997/8542
Ermittlung der Vorbesitzzeit i.S.d. § 6 bEStG bei Personengesellschaften
Bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils können die Vorbesitzzeiten des Rechtsvorgängers fortgeführt werden. Eine vergleichbare Situation kann aus der Sicht des § 6 bEStG gegeben sein, wenn der Veräußerer des Mitunternehmeranteils zugunsten des Erwerbers auf die Erzielung von Gewinn verzichtet und sich vom Erwerber lediglich den Buchwert seines Kapitalkontos vergüten läßt. Veräußerungen dieser Art (Buchwertveräußerung) zwingen ebensowenig wie die voll unentgeltliche Übertragung zur Gewinnrealisierung, wenn die spätere Erfassung der stillen Reserven beim Erwerber sichergestellt ist.Das hatte zur Folge, daß bei der anschließenden Grundstücksveräußerung auch die stillen Reserven aufgedeckt werden, die vor den Anteilserwerbern entstanden sind. Insoweit kann es gerechtfertigt sein, § 6 bEStG anzuwenden. Nicht begünstigt sind die Veräußerungsgewinne allerdings, soweit sie auf Wertsteigerungen der Grundstücke nach den Anteilserwerben beruhen. Diese Gewinnanteile müssen gegebenenfalls im Wege der Schätzung ermittelt werden.
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