Die Klage richtet sich gegen die vom beklagten Finanzamt vorgenommene Ermittlung des steuerlichen Kapitalkontos nach § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und die darauf basierende Feststellung der zuzurechnenden Einkünfte im hier streitbefangenen Feststellungszeitraum 2006. Streitig ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Sonderkonto aus der Übertragung einer Rücklage gem. § 6b EStG Bestandteil des Kapitalkontos i.S.v. § 15a EStG ist.
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