FG Niedersachsen - Urteil vom 19.07.2022
12 K 33/18
Normen:
EStG § 15a Abs. 4; EStG § 6b;
Fundstellen:
BB 2023, 368
DStRE 2023, 1044

Ermittlung des steuerlichen Kapitalkontos nach § 15a EStG und die darauf basierende Feststellung der zuzurechnenden Einkünfte

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.07.2022 - Aktenzeichen 12 K 33/18

DRsp Nr. 2022/16940

Ermittlung des steuerlichen Kapitalkontos nach § 15a EStG und die darauf basierende Feststellung der zuzurechnenden Einkünfte

Das anlässlich der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG gebildete Sonderkonto eines Kommanditisten ist in die Ermittlung des negativen Kapitalkontos nach § 15a EStG einzubeziehen . Dieser Vorgang ist nicht zugleich mit einer entsprechenden Erhöhung der Außenhaftung des Kommanditisten verbunden.

Normenkette:

EStG § 15a Abs. 4; EStG § 6b;

Tatbestand

Die Klage richtet sich gegen die vom beklagten Finanzamt vorgenommene Ermittlung des steuerlichen Kapitalkontos nach § 15a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und die darauf basierende Feststellung der zuzurechnenden Einkünfte im hier streitbefangenen Feststellungszeitraum 2006. Streitig ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Sonderkonto aus der Übertragung einer Rücklage gem. § 6b EStG Bestandteil des Kapitalkontos i.S.v. § 15a EStG ist.