FG Nürnberg, vom 28.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen VI 105/1999
Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär
BFH, Urteil vom 12.02.2004 - Aktenzeichen IV R 70/02
DRsp Nr. 2004/4965
Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär
»1. Der Wechsel des Kommanditisten in die Rechtsstellung eines persönlich haftenden Gesellschafters findet im Zeitpunkt des betreffenden Gesellschafterbeschlusses statt.2. Wird der Beschluss vor Ende des Wirtschaftsjahrs zivilrechtlich wirksam gefasst, unterliegen die dem Gesellschafter zuzurechnenden Verlustanteile dieses Wirtschaftsjahrs nicht der Ausgleichsbeschränkung des § 15aEStG, auch wenn der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs gestellt wird.«