9.5 Gewerbliche Prägung

Autor: Bolk

9.24

Nach der Rechtsprechung entfällt bei einer Einheits-GmbH & Co. KG nicht die gewerbliche Prägung (§  15 Abs.  3 Nr. 2 EStG), wenn die Kommanditisten zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten an der GmbH ermächtigt werden und es um die Wahrnehmung der Rechte aus oder an den der KG gehörenden Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH geht. Eine solche Vereinbarung ändert nichts an der Geschäftsführungsbefugnis der Komplementär-GmbH.1)

1)