| Autoren: Godendorff/Krause |
Für eine Lebenspartnerschaft nach dem
Eingetragene Lebenspartnerschaften lassen sich nach Einführung der „Ehe für alle“ in Ehen umwandeln durch entsprechende Erklärung vor dem Standesamt. Erfolgt diese Erklärung nicht, so bleiben sie wie bisher bestehen. Neue eingetragene Lebenspartnerschaften wird es dagegen künftig nicht mehr geben.
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