9.1 Die Nacherfüllung: Die defekte Kaffeemaschine 9.2 Die gescheiterte Nacherfüllung 9.3 Schadenersatz: Die überschwemmte Wohnung 9.4 Die Garantie: Die defekte Festplatte 9.5 Der Verbrauchsgüterkauf: Der (auch) betrieblich genutzte Pkw 9.6 Werkvertrag - Was ist das? 9.7 Das mangelhafte Werk 9.8 Die gescheiterte Abnahme 9.9 Die Selbstvornahme: Das kann ich alles besser 9.10 Ersatz von Aus- und Einbaukosten sowie mangelhaften Materials bei der Leistungskette - das Damoklesschwert des kleinen Handwerkers 9.11 Fiktive Abnahme bei wesentlichen Mängeln - vermeintliche Hintertür für den Handwerker 9.12 Verweigerte Abnahme - Möglichkeiten des Auftragnehmers zur erleichterten Zustandsfeststellung 9.13 Abschlagszahlungen nach dem tatsächlichen Vertragswert - bessere oder einfachere Liquidität? 9.14 Neuer Vertragstyp BGB-Bauvertrag - sinnvolle Alternative zur VOB/B 9.15 Anordnungsrecht des Auftraggebers/Bestellers - Segen oder Fluch des Auftragnehmers? 9.16 Vergütungsanpassung bei Anordnungsrecht des Auftraggebers - Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis 9.17 Einstweilige Verfügung - erleichterte Durchsetzung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs? 9.18 Der Verbraucherbauvertrag - um was für einen Vertragstyp handelt es sich hierbei und wann liegt er vor? 9.19 Der Verbraucherbauvertrag - welche besonderen Schutzvorschriften und Hinweispflichten sind zu beachten? 9.20 Die neue HOAI 9.21 Verträge über digitale Produkte: Der gepflegte Rasen

9.4 Die Garantie: Die defekte Festplatte

Autor: Hoffmann

9.4.1 Beratungssituation

Der Mandant erwirbt in einem Fachmarkt für Elektronikgeräte ein neues Notebook zu einem Preis von 1.500 €. Auf die Frage, ob bei dem Gerät Garantie bestehe, entgegnet der Verkäufer: "Sie haben zwei Jahre Garantie." Bereits nach drei Monaten ist die Festplatte defekt und die Kühlung des Geräts funktioniert nicht mehr ordentlich, so dass das Gerät permanent wegen Überlastung ausfällt. Der Mandant fragt, was er tun soll.

9.4.2 Rechtliche Einordnung

Wesen der Garantie

Eine Garantie ist gem. § 443 BGB ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers oder eines Dritten (meist des Herstellers), dass eine Sache eine bestimmte Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie) aufweist oder eine bestimmte Zeit lang nicht defekt wird (Haltbarkeitsgarantie). Eine Garantie erweitert also die Gewährleistungsrechte des Käufers und führt zu einer verschuldensunabhängigen Haftung des Garantiegebers. Garantieansprüche stehen neben den gesetzlichen Mängelansprüchen und lassen diese unberührt.