LSG Bayern - Beschluss vom 30.07.2012 (L 2 U 14/11)
I. Es wird festgestellt, dass es sich bei dem Unfall vom 3. Juli 2008 um einen Arbeitsunfall handelt. II. Die Kostenentscheidung bleibt der endgültigen Entscheidung vorbehalten. Streitig ist die Feststellung des [...]