2/18 Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Der BGH, insbesondere der Familiensenat, hat, teilweise noch vor Inkrafttreten der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 01.01.2023, einige Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung

zur Anordnung einer Betreuung und zur Auswahl des Betreuers,

zur Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht,

zur Geeignetheit des Bevollmächtigten und zur Notwendigkeit einer Kontrollbetreuung sowie

zu den Weisungen im Rahmen einer Patientenverfügung

getroffen.