Abstandsgebot bei der Witwenrente Alzheimer-Demenz Anflutungsphase Anpassungsgeld Antragsprinzip Anwartschaftsversicherung Ausdrücklicher Leistungsantrag Ausgesetztes Vermächtnis Bedürftigentestament Begutachtungs-Richtlinien (BRi) Behindertenhilfe Behindertentestament Beitragsfreie Zeiten Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt Betreuungsbonus Bewohnervertretung Bio-psycho-soziales Modell der ICF BRi Bundesversorgungsgesetz Colitis ulcerosa Demenz Eckregelsatz Eidesstattliche Offenbarungsversicherung Entlastungsbetrag Erwerbstätigenbonus Fibromyalgie-Syndrom Fürsorgeleistungen Gesetzliches Vorausvermächtnis Großhirn Halbteilungsgrundsatz Härtefallregelung § 90 Abs. 3 SGB XII Hashimoto-Thyreoiditis Haushaltsersparnis Hirninfarkt Höchstaltersgrenze ICF Infauste Prognose Investitionskosten im Pflegeheim Isolierte Patientenverfügung Isolierte Vorsorgevollmacht Kardiovaskulär Kenntnisgrundsatz Kurzzeitpflege Landesversicherungsanstalt Lastenverteilung Lumbalgie m/n-tel Magensonde Mangelwirksamkeitsphase MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) Mehrheitsprinzip (nach Erbquoten) Merkzeichen Mindestaltersgrenze Möhring`sche Tabelle Morbus Alzheimer Morbus Crohn Mütterrente Nahrungskarenz Neuromuskulär Neurotransmitter Parkinson Pflege- und Betreuungsbedarf Pflegegrad Pflegestufe Polyneuropathie Primäre Altersvorsorge Regelbedarf Regelbedarfsstufen Rentnerprivileg Respiratorische Globalinsuffizienz Respiratorische Insuffizienz Respiratorische Partialinsuffizienz Sekundäre Altersvorsorge Sigmadivertikulitis Somatoform Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Tagespflege Unverfallbarkeit Vergleichswertverfahren Vermittlerstellen für in- und ausländische Pflegekräfte Vorbehaltsnießbrauch Wartezeitfiktion Zuwendungsnießbrauch

Isolierte Vorsorgevollmacht

Autorin: Staaßen

In der anwaltlichen Praxis wird dem Mandanten im Interesse einer umfassenden Regelung regelmäßig empfohlen, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu verknüpfen. Denkbar ist jedoch auch, dass nur eine Vorsorgevollmacht getroffen wird. In dem Fall spricht man dann von einer isolierten Vorsorgevollmacht. Liegt lediglich eine Vorsorgevollmacht vor, steht der Patientenwille für bestimmte Situationen möglicherweise nicht fest. Problematisch sind gerade Fragen nach der Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen. Neben der isolierten Vorsorgevollmacht gibt es auch die isolierte Patientenverfügung.