Autorin: Kestler |
Auch bei Eltern, deren Kinder, oder Eheleuten, deren Partner in finanzielle Not geraten und überschuldet sind, gilt ihr Interesse der Versorgung des eigenen Kindes oder Ehegatten: Das Erbe soll nicht an deren Gläubiger "durchgeleitet" werden. Bei der Gestaltung ist zu unterscheiden, ob Kinder oder der Ehepartner überschuldet sind.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|