Lösung

Autorin: Kestler

In diesem Fall ist Friederike Meistermann ein sogenanntes Bedürftigentestament zu empfehlen, in dem sie ihren Mann zu ihrem Alleinerben einsetzt. Er sollte allerdings lediglich als Vorerbe benannt werden, kann jedoch von den gesetzlichen Beschränkungen befreit werden. Als Nacherben setzt sie die gemeinsame Tochter Tessa ein. Über den Vorerbteil sollte Testamentsvollstreckung im Wege einer Dauervollstreckung für die Zeit der Vorerbschaft angeordnet werden. Als Motiv für diese Gestaltung benennt Friederike Meistermann in ihrem Testament ausdrücklich, den Nachlass vor dem Zugriff der Gläubiger ihres Mannes schützen zu wollen. In diesem Zusammenhang sollten Manfred und Tessa jeweils einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzicht abgeben.