In letzter Zeit mehren sich Anfragen zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Leistungen im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Veranstaltungen. Hierbei übernimmt der Unternehmer die komplette Planung, die Organisation und die Durchführung der Veranstaltung. Dies kann z. B. eine Produktpräsentation sein, die Durchführung einer Aufsichtsratsversammlung oder einer Kongreßveranstaltung.
Die hierbei erbrachten Leistungen des Unternehmers sind vielfältig.
Hierzu können u. a. zählen:
Leistungen von Projektmanagern und -assistenten, die die Veranstaltung planen, organisieren und ihren Ablauf steuern (z. B. Flüge und Unterkünfte der Teilnehmer, Raumbeschaffung, Verpflegung, Personalbeschaffung, Abendprogramme u.v.a.) sowie eine Berechnung ihre Auslagen (Reisekosten) auf Stundenbasis
Design-, Gestaltungs- und Druckarbeiten (Programme, Anhänger, Begrüßungskarten, Namensschilder etc.)
Einrichtung einer Telefon- und Faxhotline
Erfassung und Verwaltung von Teilnehmerdaten, Hotel- und Flugdaten
Kontrolle und Durchführung der Finanzierung und Buchführung
Wie schon bei der Beurteilung der Leistungen der Repräsentanten ausländischer Unternehmen (Hinweis auf Karte 1 zu S 7117 der USt-Kartei der OFD Berlin), kann auch hier grundsätzlich nicht von vornherein von einer einheitlichen Leistung ausgegangen werden.
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