Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können bei
- | Studenten | 1 |
- | Lehrlingen, Volontären, Praktikanten | 2 |
- | Empfängern eines Zuschusses, Unterhaltsbeitrages oder Stipendiums | 3 |
- | Mitarbeitern eines Programms der technischen Hilfe (Zusammenarbeit) | 4 |
- | Angestellten mit der Absicht der Erlangung technischer, beruflicher oder geschäftlicher Erfahrungen | 5 |
- | Personen, die sich (aufgrund von Regierungsvereinbarun- gen) zur Ausbildung, zur Forschung oder zum Studium in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten | 6 |
aufgrund von
Die nachfolgende Übersicht gibt Aufschluß über die in den einzelnen Abkommen enthaltenen Regelungen und Voraussetzungen für die Steuerbefreiung.
Abkürzungen: | Kj | = | Kalenderjahr |
Stj | = | Steuerjahr |
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | |||
| Abkommensvorschrift | Begünstigte Personen (vgl. Vorbemerkung) | Die Person darf sich nicht länger als … Tage im Inland aufhalten. | Die Person darf nicht länger als … Tage beschäftigt werden. | Der Steuerabzug unterbleibt während der ersten… Jahre des Aufenthalts im Inland. | Die Person hält sich nur vorübergehend im Inland auf. | Der Steuerabzug unterbleibt hinsichtlich aller Vergütungen, die … DM während des … nicht übersteigen. |
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