OFD Berlin - Verfügung vom 10.10.2000
S 2198 a

OFD Berlin - Verfügung vom 10.10.2000 (S 2198 a) - DRsp Nr. 2008/92211

OFD Berlin, Verfügung vom 10.10.2000 - Aktenzeichen S 2198 a

DRsp Nr. 2008/92211

§ 7h EStG Bescheinigungsverfahren bei Erwerb von sanierten bzw. vom Veräußerer zu sanierenden Eigentumswohnungen/Bauherrenmodellen

1. Antragsteller

Die Bescheinigung muss gem. Nr. 1.1 der Bescheinigungsrichtlinien schriftlich vom Eigentümer beantragt werden. An einen Vertreter ist eine Bescheinigung nur zu erteilen, wenn eine wirksame Vertretungsbefugnis vorliegt. Bei Veräußerung von sanierten bzw. zu sanierenden Eigentumswohnungen und Sanierung durch den Veräußerer böte es sich an, dass die Antragstellung durch den Bauträger kraft Vollmacht für alle Erwerber erfolgt. Beantragt der Bauträger die Bau- und Sanierungsgenehmigung vor der Weiterveräußerung, kann er bei Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Sanierungsbehörde eine Option dahingehend vereinbaren, dass die Einzelkäufer von Wohnungs- bzw. Teileigentum über diesen Vertrag die Voraussetzungen gem. Nr. 3.1 Abs. 2 Bescheinigungsrichtlinien erfüllen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in Fällen, in denen ein Eigentümer im Rahmen eines Bauherrenmodells die Gebäude auf seinem Grundstück saniert, folgendes Verfahren vorgeschlagen, um die erhöhten steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten gem. § 7h EStG an seine potentiellen Käufer weitergeben zu können: