Mit Urt. v. 25. 11. 1997,
Auch bei beschränkt Stpfl. kommt, bei Vorliegen des gesetzlichen Tatbestandes (§ 10c Abs. 2 und 3 EStG) der Ansatz der ungekürzten Vorsorgepauschale in Betracht - allerdings ohne die Möglichkeit die tatsächlichen Aufwendungen nachzuweisen (§ 50 Abs. 1 S. 6 EStG i. d. F. des Grenzpendlergesetzes v. 24. 6. 1994).
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