OFD Berlin - Verfügung vom 29.06.2000
S 2253

OFD Berlin - Verfügung vom 29.06.2000 (S 2253) - DRsp Nr. 2008/84691

OFD Berlin, Verfügung vom 29.06.2000 - Aktenzeichen S 2253

DRsp Nr. 2008/84691

Notwendigkeit der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers bei der schenkweisen Übertragung eines vermieteten Grundstücks auf ein minderjähriges Kind

In dem Urt. des FG Rhld.-Pfalz v. 13.11.1997 6 K 2685/96 geht es um die Frage, ob die fehlende Mitwirkung eines Ergänzungspflegers der steuerlichen Anerkennung einer schenkweisen Übertragung des Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück entgegensteht. Im Gegensatz zum BFH-Urt. v. 31.10.1989 (BStBl II 1992 S. 506 = DB 1990 S. 915) hielt das FG die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht für erforderlich und rechnete die Einkünfte aus dem Miteigentumsanteil steuerlich dem Kind zu. Die Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers war im vorliegenden Fall auch vom zuständigen Vormundschaftsgericht verneint worden.

Nach dem BFH-Urt. v. 13.7.1999 VIII R 29/97 (BFH/NV 2000 S. 176) führt ein bloßer Formmangel ausnahmsweise dann nicht zur steuerlichen Nichtanerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn der ernsthafte Bindungswille zweifelsfrei feststeht. Dies ist dann gegeben, wenn die Nichtbeachtung von Formvorschriften den Vertragsparteien nicht angelastet werden kann und zeitnah die erforderlichen Maßnahmen zur Herbeiführung der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Vertrags eingeleitet werden.