Anlage: - 2 -
I. Auffassung der Finanzverwaltung
Die Grundsätze für die körperschaftsteuerliche Beurteilung von Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Ges.-Gf. von Kapitalgesellschaften sind (allgemein) in Abschn. 32
Nach Ergehen der
(1) BMF-Schreiben vom 21. Dezember 1995
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG) für die Änderung des Geschäftsführer-Dienstvertrags (hier: Pensionsrückstellungen) -> Rückstellungen für Pensionszusagen, die zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen sind, ist steuerlich die Anerkennung zu versagen. Wegen Pensionsrückstellungen für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 1997 enden. Ist eine Übergangsregelung zu beachten.
(2) BMF-Schreiben vom 1. August 1996
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|