OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.12.2000
S 2190 A - 22 - St II 21

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 04.12.2000 (S 2190 A - 22 - St II 21) - DRsp Nr. 2008/81342

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 04.12.2000 - Aktenzeichen S 2190 A - 22 - St II 21

DRsp Nr. 2008/81342

§ 7 EStG Absetzung für Abnutzung; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmter Wirtschaftsgüter

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) sowie Hinweise für die Absetzungen für Abnutzungen von

  • Containern,

  • Flugzeugen,

  • Patenten u. Erfindungen,

  • Privatgleisanschlüssen

    und

  • Schiffen

ergeben sich aus der Anlage.

Wirtschaftsgut ND in Jahren Hinweise Bezug
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Privatgleisanschlüsse mind. 25 Gleisanlagen sind Betriebsvorrichtungen (R 42 Abs. 3 EStR 1993). Mit Rücksicht auf ihre wirtschaftliche Abnutzung bestehen keine Bedenken, dass von diesen Anlagen AfA nach der degressiven Methode vorgenommen werden (§ 7 Abs. 2 EStG). In diesen Fälle ist es nicht zu beanstanden, wenn die bei der degressiven AfA-Methode anzuwendenden AfA-Sätze auf einer voraussichtlichen ND von nicht weniger als 25 Jahre bemessen werden. Der Stpfl. hat demnach ein Wahlrecht, die Gleisanlagen mit einem Festwert zu aktivieren oder von den Herstellungskosten der Anlagen nach § 7 EStG - lineare oder degressive - AfA vorzunehmen. BMF-Schreiben vom 26.01.1998 - IV A 8 - S 1551 - 9/98 BStBl 1998 I S. 123
Schiffe lt. AfA-Tabelle vgl. hierzu die AfA-Tabelle „Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt”, BStBl 1992 I S. 570.
Lash-Schiffe s.o. Für die dazugehörenden Leichter ist eine Einzelbewertung vorzunehmen. HMdF-Erlass vom 24.09.1973 - S 2190 A - 7 - II B 1a
Roll-on/Roll-off-Frachtschiffe s.o.