OFD Kiel - Verfügung vom 04.10.2000
S 2255 A

OFD Kiel - Verfügung vom 04.10.2000 (S 2255 A) - DRsp Nr. 2008/91976

OFD Kiel, Verfügung vom 04.10.2000 - Aktenzeichen S 2255 A

DRsp Nr. 2008/91976

Rentenversicherungen und Lebensversicherungen gegen finanzierten Einmalbeitrag

Seite I. Einleitung 1 II. Kurzdarstellung der bekanntesten Versicherungsmodelle 1 ù 1. Euro-Berlin-Darlehen 3 2. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) 3 3. Spa-Renta Kombi Rente 4 4. LEX-Konzept-Rente 4 5. Euro-Mittelstandsprogramm mit Versicherungsschutz (SSP) 4 III. Stellungnahme 5 1. Allgemeines 5 2. Überprüfung der Überschussprognose 6 2.1. Einnahmen 7 2.2. Werbungskosten 9 3. Verfahrenshinweise 11

I. Einleitung

Seit 1991 werden in vermehrtem Umfang Versicherungsmodelle angeboten, bei denen dem Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von i. d. R. 10-15 Jahren zumeist erhebliche Verluste aus § 20 EStG und/oder § 22 EStG entstehen. Hierbei schließt der Steuerpflichtige eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gegen Einmalbetrag ab; der Einmalbetrag wird refinanziert.

Der BFH hat mit Urteil vom 15. 12. 1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267 zu dem Modell Euro-Kompakt-Rente und mit Urteil vom 07. 12. 1999 VIII R 8/98, n. v. zu dem Modell SSP Stellung genommen. Die Ausführungen sind für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen vergleichbarer Sachverhalte zu beachten. Bei Vertragsabschlüssen nach dem 04. 03. 1999 ist allerdings zu prüfen, ob es sich um ein Modell i. S. von § 2 b EStG handelt. Auf das Anwendungsschreiben des BMF vom 05. 07. 2000 IV A 5 - S 2118 b - 111/00 (insb. Tz. 11/12; BStBl I 2000, 1148) wird hingewiesen.