OFD Kiel - Verfügung vom 08.06.2000
S 2145 A - St 233

OFD Kiel - Verfügung vom 08.06.2000 (S 2145 A - St 233) - DRsp Nr. 2008/81232

OFD Kiel, Verfügung vom 08.06.2000 - Aktenzeichen S 2145 A - St 233

DRsp Nr. 2008/81232

§ 4 EStG Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG); Mietverhältnis mit dem Arbeitgeber ; Kartei-Rundverfügungen vom 13. Dezember 1999 - S 2145 A - St 233/S 2253 A - St 235 - und vom 8. Juni 2000 - S 2145 A - St 233

Um die Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu vermeiden, gehen Arbeitnehmer vermehrt dazu über, ihr häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber zu vermieten, der seinerseits das Arbeitszimmer wiederum dem Arbeitnehmer überlässt. Diese Gestaltung findet sich insbesondere, aber nicht nur bei Gesellschafter - Geschäftsführern einer GmbH. Zu der Frage, wie Mietverträge steuerlich zu behandeln sind, bei denen ein häusliches Arbeitszimmer Gegenstand eines Mietvertrages zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist - vertrete ich folgende Auffassung: