OFD Koblenz - Verfügung vom 14.11.2000
S 2223 A - St 34 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 14.11.2000 (S 2223 A - St 34 1) - DRsp Nr. 2008/81289

OFD Koblenz, Verfügung vom 14.11.2000 - Aktenzeichen S 2223 A - St 34 1

DRsp Nr. 2008/81289

Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die Aufnahme von Kindern aus der Tschernobyl-Region ; hier: Spendenabzug nach § 10 b EStG für 2000

Nach der Bezugsverfügung vom 15.10.97 bestehen keine Bedenken dagegen, bei der Aufnahme von Kindern aus der Tschernobyl-Region einen vereinbarten pauschalen Aufwendungsersatz für Unterkunft und Verpflegung in Höhe des Wertes der jeweils maßgeblichen Sachbezugsverordnung als Spende anzuerkennen:

Dieser beträgt bei der Aufnahme einer unter 18 Jahre alten Person in den Haushalt des Steuerpflichtigen und Unterbringung in einem Einzelzimmer

für 2000: rd. 20,50 DM je Tag (BStBl 1999 I S. 1140).