OFD Koblenz - Verfügung vom 22.08.2000
S 0171 A - St 34 2

OFD Koblenz - Verfügung vom 22.08.2000 (S 0171 A - St 34 2) - DRsp Nr. 2008/81793

OFD Koblenz, Verfügung vom 22.08.2000 - Aktenzeichen S 0171 A - St 34 2

DRsp Nr. 2008/81793

§ 5 KStG Adoptionsvermittlungsstellen

Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) soll das Haager Übereinkommen von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption in nächster Zeit durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Das Haager Übereinkommen und die vorgelegten Gesetzentwürfe sehen vor, dass bestimmte Tätigkeiten bei der Vermittlung von Adoptionen nur von anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen ausgeübt werden dürfen. Diese müssen gemeinnützig sein. Bei einer Körperschaft, die wegen der Förderung anderer Hauptzwecke als gemeinnützig behandelt wird, darf die Adoptionsvermittlung kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sein.