Nach § 8b Abs. 1 Satz 1 KSt G bleiben Bezüge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die eine unbeschränkt stpfl. KöR i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder 6 KStG von einer unbeschränkt stpfl. KapGes oder von einer sonstigen KöR i. S. des §
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