Autorin: Staaßen |
Als primäre Altersvorsorge bezeichnet man die Altersvorsorge, die jeder quasi als Basis zur Absicherung im Alter hat. Für den Arbeitnehmer ist es der Anteil des Bruttolohnes, der direkt an die Deutsche Rentenversicherung übergeht. Es handelt sich um einen Anteil von ca. 20 %. Abzugrenzen von der primären Altersvorsorge ist die sekundäre Altersvorsorge.
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