Autorin: Staaßen |
Das Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV) ist neben dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Dabei wird das zu bewertende Grundstück bzw. die zu bewertende Immobilie mit anderen Objekten verglichen, die ähnliche Charakteristika aufweisen. Bei dem Ertragswertverfahren (§§ 17 ff. ImmoWertV) und dem Sachwertverfahren (§§ 21 ff. ImmoWertV) handelt es sich um Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien.
Sachwertverfahren
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