Autorin: Staaßen |
Die Wartezeitfiktion oder vorzeitige Wartezeiterfüllung stellt eine Ausnahme zu dem rentenrechtlichen Grundsatz dar, dass als versicherungsrechtliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrente eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein muss. Diese Ausnahmen sind in § 53 SGB VI geregelt, sie richten sich nach bestimmten Umständen, die zu einer Erwerbsminderung bzw. einem Todesfall geführt haben.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|
Copyright 2025
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Copyright 2025
Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG