Expertentipps

Autor: Nau

Hat oder erreicht der Mandant das Renteneintrittsalter für eine vorgezogene Altersrente demnächst, muss sorgfältig abgewogen werden, ob eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden sollte. Dieses Verfahren ist i.d.R. komplexer als ein Verfahren auf die Gewährung einer vorgezogenen Altersrente, weil der Rententräger den medizinischen Sachverhalt aufklären muss, was in der Praxis langwierig und für den Mandanten belastend sein kann. Zudem werden Anträge auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente häufig zunächst im Verwaltungsverfahren (Antrags- und Widerspruchsverfahren) vom Rententräger abgelehnt, was die Verfahrensdauer weiter verlängert. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher zumeist, dem Mandanten, der die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, einer Antragstellung betreffend diese Rentenleistung zuzuraten.