Kurzüberblick

Autorin: Kestler

Alleinstehende oder kinderlose Ehepaare haben oftmals nicht unerhebliches Vermögen im Laufe ihres Lebens angespart. Nicht selten kümmern sich jüngere Verwandte, wie ein Neffe oder eine Nichte, um die kinderlosen Erwachsenen, als wären es die eigenen Eltern. In dieser Situation liegt es nahe, dass die Nichte oder der Neffe auch nach dem Tod das gesamte Vermögen erhält. Dies ist durch Abfassen eines entsprechenden Testaments rechtlich problemlos möglich. Der Freibetrag beträgt allerdings lediglich 20.000 €. Je nach Steuerklasse liegt der Steuersatz bei 15 % oder 30 % Steuer auf die den Freibetrag übersteigende Summe (§§  16, 19 ErbStG). Dies ändert sich, wenn durch eine Adoption ein Eltern-Kind-Verhältnis im Rechtsinn begründet wird (§§  1767  ff. BGB).

Letzte redaktionelle Änderung: 10.10.2019