Lösung

Autorin: Kestler

Aufgrund des Testaments wird Nils Schneider nach dem Tod von seines Onkels dessen Alleinerbe. Als Neffe hat Nils Schneider lediglich einen Steuerfreibetrag von 20.000 €. Das zu vererbende Vermögen übersteigt diesen Betrag um 430.000 € und wäre im Erbfall in der Steuerklasse II mit 25 % zu versteuern. Um das zu vermeiden, ist Oswald Schneider zu empfehlen, seinen Neffen zu adoptieren. Mit rechtskräftigem Beschluss des Familiengerichts entsteht ein rechtliches Vater-Sohn-Verhältnis zwischen Oswald und Nils Schneider. Sein Steuerfreibetrag liegt dann bei 400.000 €. Den diese Summe übersteigenden Erwerb von 50.000 € hat er in der Steuerklasse I lediglich mit einem Steuersatz von 7 % zu versteuern.

Letzte redaktionelle Änderung: 10.10.2019