Kurzüberblick

Autorin: Melle

Die weltweite COVID-19-Pandemie brachte das wirtschaftliche sowie öffentliche und soziale Leben in weiten Teilen Deutschlands komplett zum Erliegen. In der Folge haben viele Pflegeeinrichtungen - zum Schutz der aufgrund ihres Alters oder etwaiger Vorerkrankungen als besonders vulnerabel eingestuften Bewohner vor einer Infektion - die Besuchsmöglichkeiten drastisch reduziert bzw. in Teilen ganz untersagt. Der Fall1)

befasst sich mit den Möglichkeiten der Durchsetzung von Besuchszeiten Angehöriger bei Unterbringung von Familienmitgliedern in einem Pflegeheim während der COVID-19-Pandemie aus § 1004 Abs. 1 i.V.m. § 823 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 2 der CoronaSchutzVO.

1)

AG Leverkusen, Beschl. v. 01.09.2020 - 26 C 212/20.

Letzte redaktionelle Änderung: 10.03.2022