FG Nürnberg - Urteil vom 15.06.2021 (1 K 513/18)
1. Das steuerliche Einlagekonto gemäß § 27 Abs. 2 KStG wird zum 31.12.2015 mit 6.360 € festgestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird [...]