1Bei der Ermittlung des Einkommens bei Organschaft gilt abweichend von den allgemeinen Vorschriften Folgendes: 1. 1Ein Verlustabzug im Sinne des § 10 d des Einkommensteuergesetzes ist bei der Organgesellschaft nicht zulässig. 2Satz 1 steht einer Anwendung von §
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