1Steuerberater sollen an der Ausbildung des Berufsnachwuchses sowie an der Ausbildung zum Steuerfachangestellten mitwirken. 2Steuerberater sind verpflichtet, als Ausbildende oder Ausbilder zum Beruf "Steuerfachangestellte/r" neben den gesetzlichen Vorschriften die von der Steuerberaterkammer erlassene Prüfungsordnung und sonstigen Regelungen zu beachten.